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Revisionen gegen Urteil im Fall "Siegelsbach" eingegangen

Datum:  25.04.2006

Kurzbeschreibung:  - Bundesgerichtshof wird Urteil überprüfen -

Am Freitag hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn im Verfahren um den Banküberfall von Siegelsbach den Angeklagten freigesprochen. Noch am Freitag hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn Revision gegen das Urteil der Schwurgerichtskammer eingelegt. Seit heute haben auch beide Nebenklägervertreter für die vier Nebenkläger Revisionen eingereicht. Dies bedeutet, dass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sich mit dem Fall beschäftigen und das Urteil überprüfen muss.

Mit einer alsbaldigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist allerdings nicht zu rechnen. Zunächst muss die Schwurgerichtskammer ihr Urteil schriftlich absetzen. Dies muss im vorliegenden Fall bis spätestens 21. Juli 2006 geschehen sein. Nach Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls wird das Urteil sodann den Verfahrensbeteiligten zugestellt werden. Anschließend muss die Revision innerhalb von ei-nem Monat schriftlich begründet werden. Zu der Begründung können die Verteidigung und der Angeklagte innerhalb einer Woche nach Zustellung eine Gegenerklärung abgeben. Erst dann werden die Akten über die Staatsanwaltschaft der Generalbundesanwaltschaft, die Stellung zu den Revisionsanträgen zu nehmen hat, und schließlich dem Bundesgerichtshof vorgelegt, der daraufhin das Urteil im Rahmen der Revisionsanträge überprüft.

Kleinschroth
Richter am LG, Pressesprecher

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