Revisionen gegen Urteil im Fall "Siegelsbach" eingegangen
Datum: 25.04.2006
Kurzbeschreibung: - Bundesgerichtshof wird Urteil überprüfen -
Mit einer alsbaldigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist allerdings nicht zu rechnen. Zunächst muss die Schwurgerichtskammer ihr Urteil schriftlich absetzen. Dies muss im vorliegenden Fall bis spätestens 21. Juli 2006 geschehen sein. Nach Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls wird das Urteil sodann den Verfahrensbeteiligten zugestellt werden. Anschließend muss die Revision innerhalb von ei-nem Monat schriftlich begründet werden. Zu der Begründung können die Verteidigung und der Angeklagte innerhalb einer Woche nach Zustellung eine Gegenerklärung abgeben. Erst dann werden die Akten über die Staatsanwaltschaft der Generalbundesanwaltschaft, die Stellung zu den Revisionsanträgen zu nehmen hat, und schließlich dem Bundesgerichtshof vorgelegt, der daraufhin das Urteil im Rahmen der Revisionsanträge überprüft.
Kleinschroth
Richter am LG, Pressesprecher
